Basiszinssatz zum 1. Juli 2020: Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,88 %

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 31. Dezember 2019 beträgt 0,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am  1. Juli 2019 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2019 hat ebenfalls 0,00 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2020 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,88 % (zuvor -0,88 %).

Für die Höhe des Verzugszinssatzes nach § 288 Abs. 1 BGB bleibt es damit bei -0,88 % + 5,00 % bzw. nach § 288 Abs. 2 BGB
-0,88 % + 9,00 %.



Quelle: Pressemeldung Deutsche Bundesbank

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